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22. Juli 2026 · Lesezeit ca. 6 Min.

KI-Kompetenz-Pflicht – wen betrifft Art. 4 EU AI Act konkret?

Seit dem 2. Februar 2025 gilt Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 – besser bekannt als EU AI Act. Die darin verankerte KI-Kompetenz-Pflicht ist keine Empfehlung, kein Ziel für übermorgen und kein Thema nur für Tech-Konzerne. Sie gilt jetzt. Und sie gilt für deutlich mehr Unternehmen und Personen, als viele vermuten.

Die entscheidende Frage, die Geschäftsführerinnen, HR-Verantwortliche und Compliance-Teams derzeit beschäftigt, lautet: Bin ich eigentlich betroffen?

Dieser Artikel beantwortet genau das – mit konkreten Beispielen aus dem Arbeitsalltag. *Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.*


Was Artikel 4 tatsächlich verlangt

Artikel 4 EU AI Act lautet sinngemäß:

Anbieter und Betreiber von KI-Systemen treffen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen.

Der Gesetzgeber fordert also keine Zertifizierungspflicht nach starrem Muster, aber er verlangt nachweisbare Maßnahmen – strukturierte Schulungen, Erfolgskontrollen, Dokumentation. Wer das ignoriert, trägt ein reales Compliance-Risiko.

Zum Hintergrund: Eine ausführliche Einführung in Art. 4 und seine Anforderungen finden Sie in unserem Artikel EU AI Act Artikel 4 einfach erklärt.


Die zwei zentralen Begriffe: Anbieter und Betreiber

Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Hauptakteuren:

Anbieter

Anbieter sind Unternehmen oder Personen, die ein KI-System entwickeln oder in Auftrag geben und es unter eigenem Namen auf den Markt bringen. Das betrifft vor allem:

  • Softwareunternehmen, die KI-Produkte verkaufen oder lizenzieren
  • Start-ups, die KI-Funktionen als Teil ihres SaaS-Angebots bereitstellen
  • Unternehmen, die ein KI-System für Dritte entwickeln lassen und es vertreiben

Betreiber

Betreiber sind alle, die ein KI-System im beruflichen oder gewerblichen Kontext einsetzen – auch wenn sie es nicht selbst entwickelt haben. Das ist die Gruppe, die in der Praxis am häufigsten übersehen wird.

Betreiber sind zum Beispiel:

  • Ein Handelsunternehmen, das ChatGPT für Produkttexte nutzt
  • Eine Kanzlei, die KI zur Vertragszusammenfassung einsetzt
  • Eine Personalberatung mit KI-gestütztem Bewerber-Screening
  • Ein Einzelunternehmer, der automatisierte KI-Antworten im Kundensupport betreibt
Als Betreiber fallen Sie unter Art. 4, sobald KI in Ihrem Betrieb eine Rolle spielt – unabhängig davon, ob Sie zehn oder zehntausend Mitarbeitende haben.

Privatpersonen, die KI ausschließlich für persönliche, nicht berufliche Zwecke nutzen, sind nicht erfasst.


Konkrete Beispiele aus dem Arbeitsalltag

Abstrakte Gesetzestexte helfen wenig, wenn unklar ist, was das für den eigenen Alltag bedeutet. Hier sind vier typische Szenarien – und warum sie Art. 4 auslösen.

Marketing nutzt ChatGPT für Kampagnentexte

Das Marketing-Team verwendet ChatGPT, um Social-Media-Posts, Newsletter und Landingpages zu erstellen. Die Mitarbeitenden senden Prompts, erhalten Vorschläge und bearbeiten diese weiter.

Warum betroffen? Das Unternehmen betreibt ein KI-System beruflich. Die betroffenen Mitarbeitenden müssen wissen: Wann ist der Output verlässlich? Welche Inhalte dürfen nicht ungeprüft übernommen werden (z. B. bei Faktenaussagen, rechtlichen Formulierungen)? Wie gehe ich mit KI-generierten Urheberrechtsfragen um?

HR nutzt KI-Screening von Bewerbungen

Ein Personalverantwortlicher setzt ein Tool ein, das Lebensläufe automatisch bewertet und priorisiert – bevor ein Mensch sie sieht.

Warum betroffen? KI-Screening im Personalbereich gilt als potenziell hochriskant (Art. 6 EU AI Act). Doch selbst wenn das konkrete Tool nicht unter die Hochrisiko-Kategorie fällt: Die HR-Mitarbeitenden müssen die Grenzen des Systems kennen, mögliche Verzerrungen einschätzen können und verstehen, wann menschliche Überprüfung zwingend ist. Ohne diese Kompetenz verstoßen sie wissentlich oder unwissentlich gegen die Sorgfaltspflicht.

Support-Chatbot übernimmt Erstanfragen

Ein Online-Händler betreibt einen KI-Chatbot, der Kundenanfragen eigenständig beantwortet – Bestellstatus, Rückgaben, FAQs.

Warum betroffen? Der Händler ist Betreiber dieses Systems. Mitarbeitende, die den Bot konfigurieren, überwachen oder eskalierte Fälle übernehmen, müssen verstehen, wie das System Entscheidungen trifft, wo es versagt und wie sie bei Fehlern korrekt eingreifen.

Entwickler arbeiten mit GitHub Copilot

Ein Software-Entwicklungsteam nutzt GitHub Copilot täglich – zur Codevervollständigung, zum Debuggen, zum Schreiben von Testfällen.

Warum betroffen? Die Entwicklerinnen und Entwickler arbeiten mit einem KI-System, das aktiv Produktionscode beeinflusst. Sie müssen beurteilen können, wann Copilot-Vorschläge sicher zu übernehmen sind, welche Sicherheitslücken KI-generierter Code erzeugen kann und wie sie Qualitätssicherung im KI-unterstützten Workflow aufrechterhalten.


Spielt Unternehmensgröße oder Branche eine Rolle?

Kurze Antwort: Nein.

Art. 4 macht keine Ausnahme für KMU, Handwerksbetriebe, Freiberufler oder Startups. Die Pflicht gilt, sobald KI beruflich eingesetzt wird – unabhängig davon, ob das Unternehmen in der Tech-Branche, in der Pflege, im Bildungswesen oder im Einzelhandel tätig ist.

Allerdings verlangt das Gesetz Maßnahmen „nach besten Kräften" und verhältnismäßig zur Art der Nutzung. Ein Freelancer, der gelegentlich KI-Tools einsetzt, wird andere Maßnahmen treffen als ein Konzern mit tausend Mitarbeitenden in KI-intensiven Rollen. Entscheidend ist, dass überhaupt etwas nachweisbar getan wurde.


Hochrisiko-KI oder allgemeine Nutzung – wo liegt der Unterschied?

Der EU AI Act unterscheidet zwischen Hochrisiko-KI-Systemen (Art. 6 und Anhang III) und allgemeiner KI-Nutzung. Hochrisiko-Systeme – etwa in der Personalauswahl, Kreditvergabe, kritischen Infrastruktur oder im medizinischen Bereich – unterliegen deutlich strengeren Anforderungen.

Art. 4 gilt für beide Kategorien. Die KI-Kompetenz-Pflicht ist eine Querschnittanforderung. Sie betrifft jede berufliche KI-Nutzung, nicht nur die hochriskante.

Der Unterschied liegt in der Tiefe der geforderten Kompetenz: Wer ein Hochrisiko-System betreibt, muss tiefer gehen – technisches Verständnis, Risikobewertung, Protokollierung. Wer ChatGPT für interne Texte nutzt, braucht ein solides Grundverständnis und den richtigen Umgang mit Halluzinationen und Datenschutz. Aber auch das muss dokumentiert sein.


Was „ausreichende KI-Kompetenz" konkret bedeutet

Das Gesetz definiert „ausreichende KI-Kompetenz" nicht pixelgenau – bewusst, um Flexibilität zu ermöglichen. In der Praxis lässt sich aus dem Gesetzestext und begleitenden Leitlinien ableiten, was gemeint ist:

  • Grundlagenwissen: Wie funktioniert KI? Was sind Sprachmodelle, was sind ihre Grenzen?
  • Risikoerkennung: Wann liefert KI fehlerhafte Ergebnisse? Was sind Halluzinationen, Bias, Datenschutzprobleme?
  • Kritisches Urteilsvermögen: Wann ist menschliche Überprüfung zwingend, wann reicht KI-Ausgabe als Entwurf?
  • Rechtliche Grundlagen: Welche Pflichten entstehen durch den EU AI Act? Was müssen Betreiber dokumentieren?
  • Rollenspezifische Tiefe: Ein Entwickler braucht mehr technisches Wissen als eine Marketingassistentin – aber beide müssen die Grundlagen kennen

Es geht nicht darum, aus jeder Mitarbeiterin eine KI-Expertin zu machen. Es geht darum, dass alle, die mit KI arbeiten, wissen was sie tun und was dabei schiefgehen kann.


Wer prüft die Einhaltung?

In Deutschland fungiert die Bundesnetzagentur seit 2025 als nationale Marktaufsichtsbehörde für den EU AI Act. Sie kann Nachweise zur KI-Kompetenz-Schulung einfordern. Wer dann keine Dokumentation vorlegen kann – weder Schulungsinhalte noch Teilnehmerlisten noch Prüfungsergebnisse – steht ohne Beleg da.

Es gibt keine staatlich vorgeschriebene oder staatlich akkreditierte Zertifizierungsstelle. Private Schulungs- und Nachweisangebote sind rechtlich zulässig, solange sie die inhaltlichen Anforderungen des Art. 4 erfüllen.


Fazit: Betroffen sind Sie wahrscheinlich – die Frage ist, was Sie jetzt tun

Wenn Ihr Unternehmen irgendeine Form von KI im Arbeitsalltag einsetzt – von ChatGPT über Copilot bis hin zum KI-Chatbot auf der Website – gilt Art. 4 EU AI Act für Sie. Seit dem 2. Februar 2025 ohne Übergangsfrist.

Das Gute: Die Umsetzung muss weder komplex noch teuer sein. Strukturierte Schulungen, ein klarer Test und ein dokumentierter Nachweis pro Mitarbeitenden sind das, was das Gesetz verlangt.

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