KI-Kompetenz-Nachweis in Ausschreibungen & öffentlicher Vergabe – Pflicht, Trend oder Wettbewerbsvorteil?
*Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Die Ausführungen dienen der allgemeinen Information. Für rechtssichere Einschätzungen Ihres konkreten Vergabeverfahrens wenden Sie sich bitte an spezialisierte Rechtsanwälte.*
Seit dem 2. Februar 2025 gilt die Kompetenzpflicht des EU AI Act: Unternehmen und Behörden, die KI-Systeme einsetzen, müssen laut Art. 4 EU AI Act sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Was das konkret für Ausschreibungsverfahren und öffentliche Vergabe bedeutet, ist in der Praxis noch weitgehend ungeklärt. Klar ist: KI-Kompetenz wird als Kriterium in Vergabeverfahren zunehmend diskutiert – von einer normierten Standardanforderung ist sie aber Stand heute weit entfernt.
Dieser Artikel erklärt, was das Vergaberecht (GWB/VgV/UVgO) tatsächlich erlaubt, wie Art. 4 korrekt einzuordnen ist und wie Unternehmen sich heute schon sinnvoll positionieren können.
Was Art. 4 EU AI Act wirklich verlangt – und was nicht
Bevor wir ins Vergaberecht einsteigen, lohnt eine kurze Klarstellung: Art. 4 EU AI Act begründet eine Organisations- und Sorgfaltspflicht, keinen eigenen Bußgeldtatbestand. Die oft zitierten Sanktionen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes betreffen ausschließlich Art. 5 – also verbotene KI-Praktiken wie Manipulation oder Social Scoring. Fehlende Schulungen allein führen nicht zu diesen Strafen.
Was Art. 4 verlangt: Unternehmen und öffentliche Stellen, die KI-Systeme bereitstellen oder betreiben, müssen nach bestem Bemühen sicherstellen, dass ihr Personal KI-Systeme kompetent nutzen, beaufsichtigen und einordnen kann. Das klingt abstrakt – konkrete Umsetzungshinweise finden Sie in unserem Leitfaden zur Dokumentation nach Art. 4.
Die entscheidende Frage für die Vergabe: Können öffentliche Auftraggeber diese Pflicht als Kriterium in Ausschreibungen operationalisieren?
Das Vergaberecht: Was GWB, VgV und UVgO erlauben
Das deutsche Vergaberecht ist mehrstufig: Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bildet den Rahmen, die Vergabeverordnung (VgV) konkretisiert ihn für Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte, die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) gilt darunter. Allen gemeinsam ist ein zentrales Prinzip: Vergabekriterien müssen mit dem Auftragsgegenstand verknüpft sein.
Innerhalb dieses Rahmens bieten sich grundsätzlich zwei Hebel für KI-Kompetenz-Anforderungen:
1. Eignungskriterien (technische Leistungsfähigkeit)
Nach § 46 VgV können Auftraggeber die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter prüfen. Als Nachweis kommen unter anderem in Betracht:
- Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen zur Qualitätssicherung
- Angaben über einzusetzende Fachkräfte und deren Qualifikationen
- Berufs- oder Ausbildungsnachweise einschlägigen Personals
Ein öffentlicher Auftraggeber, der zum Beispiel ein KI-gestütztes Softwaresystem beschaffen oder einen Digitalisierungsauftrag vergeben möchte, kann technisch-fachliche Qualifikationen als Eignungskriterium definieren – darunter theoretisch auch nachgewiesene KI-Kompetenz des einzusetzenden Personals. Entscheidend ist dabei stets die Verhältnismäßigkeit: Das Kriterium muss zum Auftragsgegenstand passen. Bei einer klassischen Büromaterialbeschaffung wäre ein KI-Kompetenz-Nachweis offensichtlich unangemessen.
2. Zuschlagskriterien (Qualitätsmerkmale)
Nach § 58 VgV sind Zuschlagskriterien zulässig, die sich auf den qualitativen, ökologischen oder sozialen Aspekt des Angebots beziehen – solange sie mit dem Leistungsgegenstand verknüpft sind. Hier ließe sich KI-Kompetenz als Qualitätsmerkmal einbinden: etwa als Nachweis, dass das Projekteam für KI-bezogene Aufgaben nachweislich geschult ist und einen strukturierten Umgang mit KI-Risiken gewährleisten kann.
Wichtig: Es gibt Stand heute keine gesetzliche Pflicht für Auftraggeber, einen bestimmten KI-Kompetenz-Nachweis zu fordern. Was GWB und VgV bieten, sind Möglichkeiten – keine Vorgaben. KI-Kompetenz ist (noch) kein normiertes Standardkriterium im deutschen Vergaberecht.
Wo der Trend erkennbar ist
Auch wenn rechtliche Pflichten fehlen, beobachten Vergabepraktiker erste Bewegungen:
Digitalisierungsaufträge und IT-Beschaffung: Bundesbehörden und Landesministerien, die KI-Projekte ausschreiben, beginnen vereinzelt, den Nachweis von KI-Grundkenntnissen als Anforderung zu integrieren – etwa im Rahmen von Anforderungskatalogen für technische Beratungsleistungen oder Softwareentwicklung.
Behörden als Auftraggeber von KI-Systemen: Öffentliche Stellen, die selbst unter den EU AI Act fallen und Hochrisiko-KI-Systeme beschaffen oder betreiben, haben ein eigenes Compliance-Interesse: Sie benötigen nicht nur selbst geschultes Personal (mehr zu Behörden und AI Act), sondern können auch von Dienstleistern Nachweise einfordern, die ihre eigene Dokumentationspflicht nach Art. 4 stützen.
EU-Förderprogramme: Bei EU-geförderten Projekten werden Kompetenzanforderungen an Projektteilnehmer teils explizit verankert. Hier entwickeln sich de facto Nachweisstandards, auch wenn sie kein formelles Vergaberecht sind.
Welche Nachweise in der Praxis akzeptiert werden (können)
Da es keinen staatlich normierten Standard gibt, sind Auftraggeber und Bieter derzeit in einem weitgehend offenen Gestaltungsraum. Mögliche Nachweisformate umfassen:
- Schulungszertifikate von Weiterbildungsanbietern mit nachvollziehbarer Kompetenzprüfung
- Interne Trainings mit Dokumentation (Teilnehmerlisten, Lernziele, Prüfungsprotokoll)
- Qualifikationsnachweise einzusetzender Mitarbeitender (z. B. IT-Zertifikate mit KI-Bezug)
- ISO-Zertifizierungen mit KI-Governance-Bezug (z. B. ISO/IEC 42001 AI Management System)
- Eigenerklärungen mit Detailbelegen, etwa eine strukturierte Übersicht der KI-Schulungsmaßnahmen nach Art. 4
Dabei gilt: Ein Nachweis, der auf einem nachvollziehbaren Prüfungskonzept basiert und klar dokumentiert, welche Kompetenzen nach welchen Lernzielen geprüft wurden, ist belastbarer als ein reines Teilnahmezeugnis. Wie ein solcher Nachweis aufgebaut werden sollte, zeigt unsere KI-Kompetenz-Checkliste.
Eines ist klar: Es handelt sich um keine staatlich akkreditierten Zertifizierungen – weder bei unserem Angebot noch bei vergleichbaren Anbietern. Wer in Ausschreibungen solche Nachweise einreicht, sollte das transparent kommunizieren und den Inhalt des Schulungsprogramms offenlegen, damit Auftraggeber die Qualität selbst beurteilen können.
Wie Unternehmen sich heute schon sinnvoll positionieren
Gerade für Unternehmen, die regelmäßig an öffentlichen Vergabeverfahren teilnehmen oder IT-nahe Dienstleistungen anbieten, empfiehlt sich eine proaktive Strategie:
Schritt 1: Art.-4-Konformität intern herstellen
Unabhängig von Ausschreibungen ist Art. 4 seit Februar 2025 geltendes Recht. Eine dokumentierte KI-Schulungsstruktur gehört zur unternehmerischen Sorgfalt – besonders für Führungskräfte (mehr dazu: Schulungsanforderungen für Management).
Schritt 2: Dokumentation ausschreibungstauglich aufbereiten
Wer Schulungen, Teilnahmenachweise und Kompetenzprüfungen ohnehin dokumentiert, kann diese Unterlagen bei Bedarf kurzfristig in eine Bewerbungsmappe überführen. Das ist kein Mehraufwand – sondern der sinnvolle Nebeneffekt einer guten internen Governance.
Schritt 3: Angebotsunterlagen auf Kompetenzanforderungen prüfen
Schon heute lohnt es sich, Vergabeunterlagen gezielt auf Formulierungen wie „nachgewiesene KI-Erfahrung", „Qualifikationsnachweis digitaler Kompetenzen" oder „Anforderungen nach EU AI Act" zu scannen. Diese Klauseln sind noch selten – werden aber häufiger.
Schritt 4: Zertifikat als dokumentierten Beleg vorhalten
Ein Zertifikat, das auf einer strukturierten Schulung mit Prüfung basiert und klare Lernziele ausweist, ist ein handhabbares Dokument für Eignungsnachweise. Es ersetzt keine individuelle Rechtsberatung für den Vergabekontext – aber es ist besser als gar kein Beleg.
Fazit: Trend mit Potenzial, aber kein rechtsverbindlicher Standard
KI-Kompetenz-Nachweise in Ausschreibungen und öffentlicher Vergabe sind heute kein normierter Standard. Das Vergaberecht lässt Auftraggeber gewähren – verpflichtet sie aber nicht. Wer auf diesen Trend vorbereitet sein möchte, handelt am klügsten, wenn er zunächst die eigene Art.-4-Konformität herstellt, Dokumentationsroutinen aufbaut und Nachweise in einer Form bereithält, die sich flexibel in Angebotsunterlagen einbauen lassen.
Unternehmen, die KI-Dienstleistungen oder digitale Transformationsleistungen anbieten, sollten das Thema nicht als bürokratische Last, sondern als Differenzierungschance verstehen – gerade gegenüber Mitbewerbern, die noch keine strukturierte KI-Governance etabliert haben.
Nächste Schritte:
- Schnellcheck: Sind Sie Art.-4-konform?
- Zertifikat für Ihr Unternehmen – auch für Teams
- Angebote & Preise im Überblick
*Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Die beschriebenen Vergaberechtsfragen sind vielschichtig und hängen vom konkreten Auftragsgegenstand, dem anwendbaren Vergaberegime und der Vergabestelle ab. Für eine rechtssichere Einschätzung Ihrer Situation empfehlen wir die Beratung durch auf Vergabe- und IT-Recht spezialisierte Rechtsanwälte.*
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